Städtegruppe Zürich

Die AMORC Städtegruppe Zürich ist ein Forum für Mitglieder und Gäste, um die Rosenkreuzer Lehren in Vorträgen, Diskussionen und Übungen zu vermitteln und zu vertiefen, damit wir auf dem Weg des „Erkenne dich selbst“ weiter voranschreiten, um eines Tages die Verschmelzung mit unserem „Inneren Selbst“ feiern zu können.

Auch kommen die gemeinsamen Feste nicht zu kurz, denn als Rosenkreuzer stehen wir mit „beiden Beinen“ im Leben und wissen, dass Körper, Geist und Seele zusammen entwickelt werden müssen.

Haben wir Ihre Neugier geweckt?

Besuchen Sie doch einmal eine unserer öffentlichen Veranstaltungen und lernen Sie uns näher kennen.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Geschichte

Die Städtegruppe Zürich wurde am 7. Mai 1955 im Hauptbahnhof Zürich gegründet. Der Gründungsbericht wurde zusammen mit der Einzahlung der Registrierungsgebühr von 5 US-Dollar an die oberste Grossloge in San José, USA geschickt, der Zürich damals direkt angeschlossen war. Zürich war zu diesem Zeitpunkt die einzige AMORC-Gruppe in der Schweiz. Zweimal pro Monat wurden Veranstaltungen abgehalten. Zürich hatte den Status eines Pronaos. Alle Unterlagen waren in Englisch, die ins Deutsche übersetzt wurden.

1957 wurden Bern, Genf, Lausanne und Neuchâtel gegründet. Am 4. September 1963 erfolgte der Anschluss des Kapitels Zürich an die Deutsche Grossloge von AMORC in Überlingen. Ein Drittel der Mitglieder hatte eine amerikanische Mitgliedsnummer, 60 Prozent eine deutsche und drei Mitglieder eine französische.

Statuten

Der Verein bezweckt, für die Verbreitung und Fortdauer der Grundsätze, Ideale, Lehren und Praktiken des Alten Mystischen Ordens vom Rosenkreuz (A.M.O.R.C.) zu sorgen. Der Verein bezweckt damit insbesondere die Lehre einer praktisch anwendbaren Lebensphilosophie, die metaphysische Erkenntnisse mit Forschungsergebnissen der Physik, Chemie, Biologie und Philosophie vereinigt. Er wendet sich gegen jede Form des Aberglaubens.

Es ist das Ziel der vom Orden gelehrten Lebensphilosophie, latente Fähigkeiten zu wecken, deren Anwendung dem Leben einen höheren Sinn verleihen. Der Verein verfolgt damit ausschließlich ideelle Zwecke.

Er kann auch kulturell und/oder gemeinnützig tätig sein. Bei seiner Zweckverfolgung richtet sich der Verein nach den Satzungen, Richtlinien und Handbüchern der Obersten Grossloge von A.M.O.R.C. sowie der AMORC-Grossloge für die deutschsprachigen Länder. Vorbehalten bleiben die zwingenden Gesetzesbestimmungen des schweizerischen Rechts, namentlich von ZGB Art. 60 ff.